Wir helfen Dir gerne mit persönlicher Beratung zu allen Versicherungen rund um dein Gebäude. Gerne auch für alle Interessenten in Südbaden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung auf deinem Bildschirm. Dein aktueller Gebäudewert ist auch auf dieser Seite in wenigen Schritten ermittelbar.
Bestimmte Risiken sind im Standard-Hausratschutz nur eingeschränkt versichert. Je nach Versicherer und Tarif können das z.B. Fahrraddiebstahl oder Sturmschäden sein.
Fahrräder besonders sichern
Fahrräder sind am Versicherungsort zwar gegen alle Grundgefahren versichert - wird ein Rad außerhalb des Versicherungsortes entwendet, leisten die Versicherer in der Regel nur, wenn das Rad ausreichend gesichert war, z.B. durch ein Sicherheitsschloss. Wird das Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen, leistet der Versicherer, wenn sich das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Wohnung, Keller oder Garage befand (mittlerweile verzichten einige Hausratversicherer auf diese sogenannte Nachtklausel).
Ausnahme: der Besitzer war zu dieser Zeit mit dem Rad noch unterwegs. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist häufig eingeschränkt, der Versicherungsnehmer muss im Schadenfall oft eine Selbstbeteiligung übernehmen. In manchen Fällen verlangen die Versicherer für den Einschluss von Fahrrädern einen Mehrbeitrag.
Sturmschäden ab Windstärke 8
Und für Sturmschäden gilt: Hausratversicherer treten nur für solche Sturmschäden ein, die bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.
Standardschutz: < Feuer
(gegen Uhrzeiger) < Blitzschlag, Explosion, Implosion
< Sturm + Hagel
< Leistungswasser
< Überspannung
Zusätzlicher Schutz: < Starkregen, Überschwemmung, Rückstau
< Glasbruch
< Photovoltaik-, Solar-, Geothermie- + Wärmepumpenanlagen
< Starkregen, Überschwemmung, Rückstau
< Vulkanausbruch
< Erdbeben
< Erdsenkung
< Lawinen, Erdrutsch
< Schneedruck
< Hochwasser. Im Schadenfall trägt der Versicherte einen Teil der Kosten selbst, da meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.
Die Elementarschadenversicherung wird meistens als mögliche Zusatzabsicherung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten. Sie kann nur in Kombination mit einer der beiden genannten Versicherungen abgeschlossen werden. Es macht Sinn diese gleich mit zu beantragen, da es nach einem Elementarschaden sehr schwer bis unmöglich wird, nachträglich überhaupt eine Elementaschadensversicherung versichern zu können.
Für die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung werden folgende Kosten erstattet:
> Reparaturen im und am Haus, und an den Nebengebäuden (inkl. Garagen, Gartenhütten, Schuppen etc.)
> Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
> Der mögliche Abriss des Gebäudes
> Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses
Für die Hausratversicherung mit Elementarversicherungsschutz werden folgende Kosten erstattet:
> Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Hausrat-Inventar
> Kosten für die Wiederbeschaffung bei kompletter Zerstörung von Hab und Gut im Haushalt
Wir helfen Ihnen gerne mit persönlicher Beratung in unserem Büro in Freiburg. Gerne auch für alle Interessenten in Baden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung auf Ihrem Bildschirm.
Im Jahr 2017 leisteten die Versicher insgesamt 2 Milliarden Euro für versicherte Sachschäden an Häusern, Hausrat und Gewerbe- und Industriebetrieben, die durch sogenannte Elementarschäden, wie Sturm, Hagel und Starkregen entstanden waren. Dies geht aus den aktuell veröffentlichten Zahlen hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte.
Dabei schlugen vor allem die Starkregen- und Unwetterserie im Juni und Juli 2017 mit über 200 Millionen Euro zu Buche, die die beiden Tiefs "Paul" und "Rasmund" ausgelöst hatten. Allein Berlin und Brandenburg seien dabei mit 60 Millionen Euro Schadensauwand betroffen gewesen.
Der Klimawandel ist längst bei uns angekommen, denn "regionale Unwetter mit sintflutartigen Regenfällen innerhalb kürzerster Zeit inwischen nichts Ungewöhnliches mehr", sagte GDV-Präsident Wolfgang Weiler. Während es deutschlandweit circa 800 Liter pro Quadratmeter regnet über das ganze Jahr, sind allein in Berlin und Brandenburg Ende Juni 2017 innerhalb von 24 Stunden über 200 Liter Regen pro Quadratmeter gefallen.
Das kann inzwischen Jeden in jeder Region Deutschlands treffen. Das wird aber erst vielen klar, wenn sich solche Unwetter in unmittelbarer Nähe des eigenen Hauses ereignen oder man selbts direkt betroffen ist.
Diese Gefahrenschäden seien für rund 99 % der Gebäude in Deutschland problemlos versicherbar. Durch die erweiterte Elementarschadenversicherung sind auch diese Überschwemmungsschäden versicherbar. Diese kann auch zu einer bestehenden Wohngebäude- und Hausratversicherung als zusätzlicher Baustein abgeschlossen werden. Leider haben sich bislang nur etwa 40 % der Hausbesitzer in Deutschland dazu entschieden.
Prüfen Sie jetzt Ihre bestehende Wohngebäudepolice auf diesen wichtigen Zusatzbaustein und vergleichen Sie jetzt hier die Leistungen und Prämien für diese erweiterten Naturgefahrendeckung mithilfe unserers Wohngebäudevergleichsrechners unvebindlich und kostenfrei.
Gerne helfen wir Ihnen dabei auch am Telefon per Onlineberatung.
Aufgrund der genaueren Datenerfassung über das Verhältnis von Wohnlagen und Naturereignissen, profitieren inzwischen mehr Hausbesitzer von der Möglichkeit der Zusatzabsicherung gegen Naturgefahren, auch in Gefahrengebieten, wo diese bislang nicht einfach zu versichern waren.
Haben Sie gewusst, dass Sie im Rahmen der Gebäudeversicherung eingetretene Schäden selbst reparieren UND mit der Versicherung auch abrechnen können?
Wenn Sie Schäden in Eigenregie reparieren, muss die Gebäudeversicherung auch für diese Eigenleistungen eine angemessene Erstattung bezahlen. Sollten Sie also selbst Reparaturen vornehmen, dürfen Sie Ihren Zeitaufwand der Versicherung in Rechnung stellen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur einen Teil der Reparaturen selbst durchführen und den Rest durch einen Handwerker erledigen lassen.
Wenn es zum Schadensfall gekommen ist, sollten Sie vorab den Schaden zum Zwecke der Dokumentation fotografieren. Warten Sie aber noch mit der Reparatur bis die Versicherung den Schaden begutachtet hat. In der Regel wird sie Ihnen dabei mitteilen, welche Art der Schadensbehebung anerkannt wird.
Schreiben Sie detailliert auf, wie viel Zeit Sie für die von Ihnen erbrachten Eigenleistungen benötigt haben. Notieren Sie zudem das Datum und die Uhrzeit, wann Sie gearbeitet haben. Normalerweise werden auch Arbeiten erstattet, die nötig waren, um die Reparaturen überhaupt erst durchführen zu können.
Beispiel: Demontage einer Deckenverkleidung, um an schadhafte Wasserleitungen heranzukommen
In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Gebäudeversicherern und den Versicherten über die Frage, wie hoch bei Eigenleistungen der Stundensatz anzusetzen ist. Entscheidend dafür ist die Frage, welche Art von Eigenleistung haben Sie erbracht. Als Faustregel gilt: Es ist der Stundensatz zu vergüten, den ein ortsansässiger Fachhandwerker dem Versicherten in Rechnung stellen würde, wenn er die Arbeiten durchgeführt hätte.
Achtung: Nicht berechnen dürfen Sie aber die Umsatzsteuer, die Ihnen ein Fachhandwerker ebenfalls in Rechnung stellen würde. Diese fällt naturgemäß bei Eigenleistungen nicht an.
Wir helfen Ihnen gerne mit persönlicher Beratung in unserem Büro in Freiburg. Gerne auch für alle Interessenten in Baden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung auf Ihrem Bildschirm.
Lesen Sie hier in unseren Fachartikeln zur Gebäudeversicherung dieses wichtige OLG-Urteil von 2015 und weitere wichtige Fakts.
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