Aufgrund neuer Gesetzgebung gilt jetzt ein vereinfachtes Wechsel-Verfahren: Die GKV-Kasse kann bei Wechselwunsch in eine andere Kasse bereits nach einer Vertragsdauer von zwölf Monaten gewechselt werden, statt wie vorher erst nach 18 Monaten. Das Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen und kann sofort in Anspruch genomen werden, wenn sich der Zusatzbeitrag der Kasse erhöht. Dies ist seit 01. Januar 2021 bei vielen Kassen der Fall. Das Kassenmitglied muss auch nicht mehr selbst kündigen. Es muss nur den Mitgliedsantrag an die neue Kasse ausfüllen, die dann auch die Kündigung bei der alten Kasse für das neue Mitglied übernimmt.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet das Fundament des deutschen Gesundheitssystems und bietet der Mehrheit der Bevölkerung einen verlässlichen Gesundheitsschutz. Sie basiert auf dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge und erhalten im Krankheitsfall die notwendigen medizinischen Leistungen. Diese Basisversorgung hinterlässt Leistungslücken, die Versicherten punktuell über private Zusatzversicherungen schließen können.
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