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Bereits seit 2005 können auch Selbständige und Freiberufler mit der Basisrente - auch "Rürup-Rente" genannt - staatlich gefördert für das Alter vorsorgen. Sie war unter dem SPD-Politiker und Ökonomen Prof. Dr. Bert Rürup eingeführt worden, um besonders Selbständigen den Aufbau einer staatlich geförderten Alterssicherung zu ermöglichen.
Wer einen solchen Basisrenten-Vertrag abschließt oder bereits besitzt, kann in 2024 ab sofort 100 % des laufenden und/oder des individiuellen Einmalzahlbeitrages als Sonderausgabe bei der Steuererklärung ab 01.01.2025 geltend machen, wenn die Beitragszahlung - in Form von laufenden monatlichen und/oder auch Einmalzahlungen bis 31.12.2024 bei seiner Basisrenten-Versicherung erfolgt ist.
Eigentlich sollten die 100% erst 2025 eintreten, wurden aber vom Gesetzgeber jetzt bereits für 2023 vorgezogen.
Der steuerliche Jahres-Höchstbetrag zur Basisrente steigt auf 26.565,20,- Euro für Ledige und auf 53.056,- für Ehe- und Lebenspartner. Als abzugsfähig erkennt das Finanzamt in 2024 davon 100 % der eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe an.
Je früher im neuen Jahr die Steuererklärung mit der Sonderausgabe beim Finanzamt deklariert wird, desto zeitiger erhält die betreffende Person die Steuerrückerstattung. Bei Verheirateten/Lebenspartnern bei 55.130,- €uro Einzahlung in 2024 dann ansetzungsfähige 55.130,- €uro.
Diese Steuerrückerstattungen - günstigstenfalls im Frühjahr - sollten sinnvollerweise wieder in den Basisrentenvertrag investiert werden, was einen neuen Steuervorteil für 2024 ergibt und zu höherem Anlage-Zinseszins-Effekt zum Beispiel in einer Basisfondsrenten-Vertragsdepot führen kann. Das dann am besten in einen Netto-Basisrentetarif auf Honorarbasis, das spart hohe Vertragskosten für Vertrieb und Provisionen.
Umgekehrt unterliegen ausgezahlte Basisrenten einem Besteuerungsanteil von 84 % in 2024. Dieser Satz erhöht sich jährlich um ein Prozent. Die vorgesehene volle Besteuerung mit 100% ab dem Jahr 2040 wurde gemäß aktueller Regierungsabsichten weiter aufgeschoben.
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