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Heilpraktikerhaftpflicht Freiburg

Die besten Heilpraktiker- und Heilnebenberufe-Versicherungen

 

Berufshaftpflicht für Heilpraktiker- und Heilnebenberufe: Versicherungsschutz ab 84,- € / Jahr netto:

Wir helfen dir gerne mit persönlicher Beratung in unserem Büro in Freiburg und auch bundesweit per Onlineberatung. Für alle Heilpraktiker und Heilnebenberufe, wie Psychotherapeuten, Masseure, Physiotherapeuten, YogalehrerInnen, Psychologische Berater, Psychologen (keine Ärzte), Krankengymnasten, Geistheiler, Feldenkraislehrer, Heilpädagogen, Podologen, Logopäden, Ergotherapeuten, Kranken- und Altenpfleger (ohne amb. Pflegedienste), Ernährungsberater, Heilpraktiker für Psychotherapie*

 Berufshaftpflichtversicherungstarife zur Auswahl:                              Basis   Basis+ Komfort TOP           
 Versicherungssummen für Per­sonen- / Sachschäden, 100 T€ Vermögensschäden             3 Mio. 3 Mio. 5 Mio.  10 Mio. 

 Heilpraktiker, Chiropraktiker, Chiropraktor: Jahresbeitrag € je zzgl. 19 % Vers.steuer

 Heilnebenberufe, *wie oben beschrieben                                                                               

94,00

84,00

147,00

xxxx

103,40

92,40

129,25 

115,50

 Private Risiken optional mitver­sichern zu 42,00 € p.a. für:        
 Privathaftpflichtversicherung Versicherungsnehmer und seine/ihre Familie                                      
 inklusive Forderungsausfallversicherung was ist das ? (pdf) inklusiv        
 inklusive Hundehaftpflichtversicherung für bis zu zwei Hunde (keine Kampf­hunde)        

Basis+ = Heilpraktiker mit kosmetischen Behandlungen, Basis++ = Basis + zzgl. Fadenlifting: 281,00

Komfort+ = HP mit kosmetischen Behandlungen: 161,70, Komfort++ = Komfort + zzgl. Fadenlifting: 309,10

TOP+ = HP mit kosmetischen Behandlungen: 202,13, Komfort++ = Komfort + zzgl. Fadenlifting: 386,38

20 % Beitragsnachlass ab der 2. Person für Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften möglich.

Auch eine Zweitpraxis ist hier ohne Zuschlag mitversichert !


Umfangreiche Haft­pflichtleistungen in der Übersicht für die oben aufgeführten Haft­pflicht-Tarife:

Hier zur Ansicht / Ausdruck / Download


Leistungsübersicht in der Heilwesen-Broschüre:

broschuere_heilwesen_.pdf
Hier lesen und kostenfrei downloaden

Hier zum ausfüllbaren Online-Antrag für Heilpraktiker und alle Heilnebenberufe:

continentale-sv-deckungsauftrag-heilwesen-5033-2022-07.pdf
Hier anklicken, ausfüllen und an uns absenden

Die gesamte Praxiseinrichtung mitver­sichern bereits ab 45,- € / Jahr netto_Leistungsübersicht:

Leistungsüberblick hier zur Ansicht / Download


Spar- Angebot zur HP- oder Heilnebenberufshaftpflicht anfordern!

Wir erstellen gerne ein kostenfreies Angebot


Fadenlifting in der Berufshaftpflicht-Versicherung für Heilpraktiker

Kosmetische Behandlungsmethoden nehmen einen immer größeren Stellenwert im Berufsbild des Heilpraktikers ein.

Die oben genannten Berufshaftpflichttarife für Heilpraktiker können um folgenden Versicherungsschutz ergänzt werden für die Durchführung von:

  • Fadenlifting mit resorbierbaren Fäden aus Polydioxanon
  • Faltenunterspritzungen mit Präparaten auf Basis von Hyaluronsäure, Organlysaten (Biolifting nach Prof. Rothschild), Poly­L­Milchsäure und Eigenblut/­plasma (PRP) und Calcium­Hydroxylapatit
  • Injektionslipolysen zur Fettreduktion;
  • kosmetischer Mesotherapie

Die Gesamtprämien siehe oben in der Tabelle

Voraussetzungen

Senden Sie uns mit dem Antrag zusammen eine Kopie des Nachweises über die Aus- und Fortbildung zum Fadenlifting. Der Nachweis muss folgende Informationen enthalten:

  • Vermittlung von Injektionstechniken und den erforderlichen Hygienestandards
  • Anforderungen an die Anamnese und Klärung möglicher Kontraindikationen vor Behandlungsbeginn
  • Erkennen von Behandlungskomplikationen und die zu ergreifenden Maßnahmen

und das folgende Formular zum Download und Ergänzung:


Gerne beraten wir dich persönlich, auch per Onlineberatung


Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker, Ärzte, Apotheker, Arzthelfer, Laboranten, Therapeuten, Krankenpfleger, Krankenschwester, Hebammen, etc.

Jetzt BU-Sondertarife ver­gleichen


Downloadlinks zu Heilpraktiker-Gebührentabellen:

Gebührenordnung für Heilpraktiker     und das    Hufelandverzeichnis


Als Heilpraktiker richtig ver­sichern, aber wie?

 Artikel von Herrn Michael Letsch aus dem. Buch: "Heilpraktiker werden, aber wie?",

                                                                     Hrsg. Ingo Rittmeyer, UNIKAT-Verlag, Copyright

Nach erfolgreicher Überprüfung und im Besitz seiner Zulassungsurkunde freut sich der Heilpraktiker auf die nun beginnende Anamnese- und Heilarbeit, die Ausübung seiner erlernten Therapie/n.

Genau hier eröffnet sich für den Heilpraktiker zwingend die Frage nach den damit verbundenen persönlichen beruflichen Haftungs- und sonstigen Risiken und wie er/sie sich dagegen absichern kann. Aus über 29-jähriger Berufserfahrung als Ver­sicherungs­makler und nebenberuflicher HP-Ausbildung Mitte der achtziger Jahre, wegen der Liebe zur Klassischen Homöopathie seit 1984, hoffe ich auch Ihnen einige Antworten auf Ihre wichtigen Versicherungsfragen geben zu können.

1. Berufliche Risiken und ihre Absicherungen

a) Die Berufshaftpflicht-Versicherung für Heilpraktiker

Der behördlich zugelassene Heilpraktiker (Abk.: HP) oder Tierheilpraktiker haftet in seiner beruflichen Ausübung der Höhe nach unbeschränkt für alle Schadensereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung seiner Patienten (Per­sonenschäden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschäden, vom Gesetz sind hierunter leider auch die Tiere) zur Folge haben. Für Sie stehen daher Leistungsumfang und Versicherungssummen Ihres Haft­pflichtschutzes an erster Stelle zum möglichst günstigsten Beitrag.

Diese gesetzliche Berufshaftung des HP kann z.B. bei nachgewiesenen Untersuchungs-, Behandlungs- und/oder Beratungsfehlern bereits „von der ersten Minute“ des Eintritts Ihres Patienten in Ihre Praxis zu erheblichen Schadensersatzansprüchen der Patienten oder Tierbesitzer führen. Wenn z.B. „die Nadel falsch gesetzt wird“, ein Chiropraktiker "Gelenke verletzt" oder selbst ein klassischer Homöopath in der Anamnese eine schon bestehende Krankheit seines Patienten "übersieht" (alles reell passierte Schadensfälle), könnte dies unter Umständen lebenslange Dauerschäden oder Kurzzeitschäden am Patienten verursachen, die erhebliche Regressforderungen nach sich ziehen.

Vor Gericht könnte im Ernstfalle der HP dazu verurteilt werden, neben einer eventuellen Strafe auch eine lebenslange Invalidenrente an seinen von ihm fehl behandelten Patienten zu zahlen. Dies kann sehr teuer werden und einige Hunderttausend €, 1 Mio. oder mehr kosten, je nach Körper- oder Sinnesschäden, Alter, der Restlebenserwartung des geschädigten Patienten, seinen bisherigen Einkunfts- und Vermögensverhältnissen etc. Die Schadensersatz- und/oder Invalidensummen werden nach ärztlichen Gutachten von den jeweiligen zuständigen Richtern festgesetzt.

Da sich diese Zahlungen kaum ein HP und seine nahen Angehörigen privat leisten können - schließlich haftet er ja für jeden einzelnen seiner Patienten unbeschränkt - sollte er unbedingt vor der ersten Behandlung eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die seine beruflichen Tätigkeiten im Rahmen seiner Aus- und Fortbildungen einschließt. Somit können auch später hinzukommende Therapiearten nach schriftlichem Meldungsnachweis mitversichert werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Angestellten gegen Schadenersatzansprüche privatrechtlicher Art und im einzelnen gegen:

  • Schäden an Per­sonen oder Sachen oder am Vermögen,
  • Schäden aus Pflichtenversäumnissen bei der Nutzung von beruflichen Räumlichkeiten (Praxis), von Gebäuden oder Grundstücken (z.B. Verletzung der Reinigungs-, Streu- oder Verkehrssicherungspflicht (die Betriebshaftpflicht ist hier mit eingeschlossen),
  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche – auch vor Gericht,
  • Prüfung ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch besteht,
  • Zahlung der Entschädigung und Streitkosten bei berechtigten Schadensersatzansprüchen.                                 
  • Schadensbeispiele: Der Patient beklagt, dass sich seine Krankheit nicht verbessert, weil die Therapiemaßnahmennichts bewirken würden.
  • es werden nachweislich falsche Diagnosen, Gutachten oder Zeugnisse ausgestellt,
  • der Patient wird beim Spritzen verletzt, das Blut befleckt seine Kleidung, er wird drei Wochen krankgeschrieben. Seine Kleidung ist Sachschaden, die Behandlung seiner verletzten Vene und Folgen ist ein Per­sonenschaden und die drei Wochen Arbeitsausfall ist ein unechter Vermögensschaden, der auf seinem Per­sonenschaden beruht,
  • bei der Diagnose wird eine Altersdiabetes nicht „erkannt“, dem Patient wird vier Wochen später ein Bein amputiert, der behandelnde Arzt hat zusammen mit einem Anwalt den HP erfolgreich auf 230.000,- € Schadensersatz verklagt und in 2. Instanz gewonnen. Zusätzlich wurden rund 68.000,- € eigene und gegnerische Anwalts-, Gerichts und Gutachterkosten fällig und durch die richtige Absicherung erstattet.

Hierfür stehen in der Regel: 3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio. Euro Versicherungssummen pauschal für Per­sonen- und Sachschäden, Strafrechtschutz und 100.000,- € für Vermögensschäden zur Auswahl.

Dazu gibt es zahlreiche zusätzliche Absicherungen inklusive, wie z.B.:

Die Familien-( oder LebenspartnerIn) - Privathaftpflichtversicherung, inkl. Forderungsausfall (wenn Ihr Gegner, der Sie geschädigt hat keine Privathaftpflichtvers. hat (wie ca. 40 %der Bundesbürger) und die Schadensleistungen nicht bezahlen kann, tritt Ihre eigene PHV für ihn nach Titelerlangung ein und bezahlt an Sie direkt), die Hundehaftpflichtversicherung (für bis zu zwei Hunde, keine Kampf­hunde) mit gleichen Per­sonen- und Sachschadenssummen wie in der Berufshaftpflicht, eine Bezahlung von Sachschäden in der gemieteten Praxis (Mietsachschäden), wie z.B. Teppichböden, Waschbecken, Toilette etc., der evt. entstandene Abwässerschäden, Schlüsselverlust, Dozenten- und Ausbildungstätigkeit, Beschäftigung von Praxispersonal und vieles mehr (siehe unsere Übersicht über „Besondere Deckungsleistungen“).

Datenschutz- und Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, sowie Internetrisiken häufen sich und sind hier im Umfang der Vermögensschäden gemäß der Besonderen Bedingungen mitversichert.

Ihre evt. Änderungen (andere Therapien, neue KollegInnen, neue Praxis etc.) werden einmal jährlich von Ihrer Versicherung schriftlich angefragt (am Jahresanfang) aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Bestandsanzeige. Diese muss der HP gemäß §§ 2, Abs.1 und 8 II der Allgemeinen Haft­pflichtbedingungen (AHB) und § 8 II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sofort ausfüllen und an den Versicherer zurücksenden, auch wenn sich in seiner Tätigkeit, Praxisort oder Angestellten etc. nichts geändert hat (dann einfach durchstreichen).

Nach einem für den HP in 1. Instanz verlorenen Prozess, wird nach Prüfung seines Anwaltes und seines Berufshaftpflichtversicherers evt. Berufung eingelegt. Doch der HP bzw. seine Versicherung (wenn versichert !) musste nun bereits für die 1. Instanz Gerichts- und Anwaltsgebühren bezahlen und zwar auch die für den gegnerischen Anwalt. Wird auch der Prozess in 2. Instanz verloren, kann das richtig teuer werden, denn die Gebühren richten sich nach der festgelegten Schadensersatz- bzw. Invalidensumme und können sich bei einem Streitwert von z.B. 500.000,- € auf ca. 70.000,- € summieren. Was also tun ?

Ein Strafrechtschutz mit mind. 500.000,- € Versicherungssumme pro Schadensfall zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen sollte unbedingt in der Berufshaftpflichtversicherung enthalten sein. Dieser ist nicht im normalen Berufs-Rechtschutz enthalten ! Damit hat dann der HP bei berechtigter Grundlage Erstattungsansprüche für die Kosten seiner und der gegnerischen Anwälte und der Gerichtsgebühren durch seinen Versicherer. Dieser überprüft bereits im Vorfeld von Klageandrohungen durch Patienten-Anwälte die Berechtigung der Anklage durch eigene Justitiare und wehrt diese gegebenenfalls für Sie ab. Insgesamt sind die Kosten für Vor- und Hauptverfahren, Berufungs- und Revisionsinstanzen in unserem Deckungskonzept mit mind. 3 Mio. pro Schadensfall versichert.  

Die so genannte Maximierung sichert dem HP in der Regel maximal die doppelten Versicherungssummen zu. Bei zwei extremen Per­sonenschadensfällen in einem Jahr à € 3 Mio., hätte er also maximal € 6 Mio. an Leistungen von seiner Versicherung zu erwarten. Dies gilt auch für die anderen Leistungen unseres Angebotsumfangs.

Die Leistungsinhalte der Berufshaftpflichtversicherung basieren auf den deutschen Allgemeinen Versicherungs-bedingungen für die Haft­pflichtversicherung und den jeweils Besonderen Bedingungen für das Heilwesen. Letztere können bei jeder Versicherungsgesellschaft, die eine solche Versicherung anbietet, individuell verschieden sein.

Der HP tut gut daran, sich nicht von einem Vertreter einer Versicherungsgesellschaft aufsuchen zu lassen, denn dieser darf ausschließlich nur die Produkte seiner Gesellschaft anbieten und vermitteln ( sog. Ausschließlichkeits-vertreter oder "Versicherungsagent"). Er ist Stellvertreter seiner Gesellschaft, was auch im Schadensfall zu Konflikten mit dem Versicherungsnehmer führen kann, weil z.B. seine Bestandsschadensquote schon zu hoch ist. Außerdem hat der HP sicherlich noch mehr Absicherungswünsche: Kranken­ver­si­che­rung, Berufs­unfähig­keitsversicherung, Unfall-versicherung, Hausrat, Wohngebäude, Altersversorgung... und hat jetzt beim unabhängigen Makler den Vorteil der Marktübersicht und freien Auswahl aller optimalen Leistungs-/Preis-Vergleiche aller passenden Anbietern zu erhalten und eben nicht nur von einer Gesellschaft.

Der HP bekommt bei einem unabhängigen Ver­sicherungs­makler einen Partner an die Seite, der ihn - wie der Steuerberater gegenüber dem Finanzamt oder der Rechtsanwalt gegenüber dem Gericht - gegenüber den Versicherungsgesellschaften vertritt, indem er von all diesen Anbietern die leistungsstärksten, kundenfreundlichsten und prämiengünstigsten Angebote recherchiert, aushandelt und dem HP nachweist und vermittelt. Zudem schließt der Makler in der Regel keine 5- oder 10-Jahresverträge ab, da er zusammen mit seinem HP-Mandanten ja frei sein will zu wechseln, wenn mal ein besseres Angebot auf den Markt bringen sollte.  ©opyright by UFD 07.18

                                     ACHTUNG: WICHTIGER T I P !

Lassen Sie sich für Ihre Versicherungsinteressen nur von einem unabhängigen Ver­sicherungs­makler beraten, vermitteln und betreuen, der Ihnen seine Zulassungsregistrierung nach § 34 d Abs. 1GewO bei der örtlichen IHK nachweisen kann und über langjährige Berufserfahrung verfügt.

Die Unabhängigkeit, das langjährige Know-How, die Sonderkonditionen des Maklers und vor allem seine Nichtbindung an Versicherungsgesellschaften sind Ihr Gewinn für optimale Versicherungsabschlüsse aus dem gesamten Tarifdschungel. Vor allem gibt es im Schadensfall keine Abhängigkeitskonflikte von den Gesellschaften, die zu Nachteilen bei der Erstattung oder kulanten Abwicklung führen könnten.

Die Haft­pflichtprämien sind nach geltendem Steuerrecht steuerlich abzugsfähig für den HP. 

1. b) Die Praxisversicherung für den Heilpraktiker

ist das zweitwichtigste Berufsrisiko. Gegen Feuer-, Einbruch-Diebstahl/Vandalismus-, Leitungswasser-, Sturm- und Glasschäden und gegen die Betriebsunterbrechungskosten infolge des Eintritts eines oder mehrerer dieser eben genannten Risiken, kann sich der HP äußerst günstig ver­sichern. Prämien für ein solches, umfangreiches Leistungspaket sind bei Maklern schon ab ca. 45,- € im Jahr, zuzüglich Versicherungssteuer erreichbar.

Dabei können Versicherungssummen nach Maßgabe der tatsächlich vorhandenen Praxisinhaltswerte (gesamtes Inventar) versichert werden. Das Praxisschild und ein evt. Notfallkoffer sollten mitversichert sein.  

Sind medizintechnische Untersuchungs- und Behandlungsgeräte in der Praxis oder Computer, Datenträger, Telefon- und Wechselsprechanlagen, so kann der HP diese unter Auflistung der Gerätenamen,- nummern, - hersteller und -anschaffungswerte (maßgeblich sind die vorliegenden Kauf- oder Leasingverträge) in der kombinierten Praxis- und Elektronikversicherung gegen o.g. Risiken mitver­sichern, wie auch Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Blitzschlag, Implosion, Explosion, Feuchtigkeit, Konstruktions-, Material- o. Ausführungsfehler, Fahrlässigkeit, falsche Handhabung.

1. c) Praxiskostenversicherung bei Krankheit oder Unfall des Heilpraktikers

Bisher stehen die HP's vor einem doppelten Problem: Erstens haben sie bei längerer Krankheit oder nach einem Unfall keine Gebühreneinnahmen mehr, zweitens laufen die gesamten Praxiskosten weiter.

Hier gibt es eine, allerdings relativ teure, Lösung für HP's in Deutschland, eine Versicherung die in obigen Fällen die laufenden Kosten, wie zum Beispiel Mieten, Versicherungsprämien, Leasingraten und sogar die Gebühreneinkommensverluste des HP's bezahlt. 

1. d) Spezial-Rechtschutz für Heilpraktiker

Dieser bietet umfangreichen Rechtschutz im freiberuflichen Bereich (sogar eine der wenigen, die noch inkl. Vertrags-Rechtschutz z.B. bei Gebührenforderungen gegen Patienten leisten), im Familien-, Verkehrs-, Grundstückseigentum- und Mietbereich. Die Prämien hierfür staffeln sich je nachdem, was der HP baukastenartig für sich an Leistungen zusammenstellt. Mit selbst wählbaren, gestaffelten Selbstbeteiligungen pro Schadensfall kann die Prämie nochmals erheblich günstiger ausfallen. 

2. Private Risiken und ihre Absicherungen

2. a) Welche Kranken­ver­si­che­rung für Heilpraktiker ?

Wenn der HP noch in einer gesetzlichen Krankenkasse ist hat er die Wahl, entweder dort zu bleiben oder er wechselt oft günstiger zu einer Privaten Kranken­ver­si­che­rung (Abk.: PKV) mit besseren Leistungen und bis zu 6 KV-Monatsbeiträgen Rückerstattungen Jahr für Jahr, wenn Sie keine Rechnungen bei Ihrer PKV einreichen.

Die Leistungen der PKV sind erheblich besser, insbesondere auch Leistungen durch HP-Kollegen, bessere Zahnleistungen und freie Wahl des Krankenhauses und Privatarztes im 1- oder 2-Bettzimmer europaweit und meistens noch weltweit für einige Zeit.

Die Prämien richten sich nach Ge­schlecht, Eintrittsalter und Tarifwahl. Lassen Sie sich hier unbedingt kostenfreie Computervergleiche von vielen Kranken­ver­si­che­rungsgesellschaften von Ihrem Ver­sicherungs­makler erstellen. Achten Sie dabei, dass diese Vergleiche kein sog. Punktesystem im Leistungsvergleich beinhalten, da diese individuell eingebbar und damit der Leistungsvergleich manipulierbar wird.                                           ©opyright by UFD 07.18

Die Vergleiche der guten unabhängigen Computerprogramme beinhalten im Vergleich lediglich die Prämien und bei der Auswahl von Gesellschaften durch den HP die detaillierten Leistungsaussagen aus den Versicherungsbedingungen der einzelnen PKV-Gesellschaften und ihrer wichtigsten Bilanzwerte in Frage- und Antwortform ausgedruckt und nicht aus den bunten Gesellschaftsprospekten.

Eine Krankentagegeldversicherung sichert dem HP bei Unfall oder Krankheit, ob zu Hause oder im Krankenhaus ab einer bestimmten Karenzzeit (z.B. 3 Wochen) seine Verdienstausfälle solange er krankgeschrieben ist.

Die Krankschreibung kann bei einem Sondertarif für HP´s auch durch einen HP-Kollegen erfolgen. Die Auszahlung ist für den HP steuerfrei, erfolgt für 30 Tage pro Monat, also auch Sonnt- und Feiertags und ist nicht limitiert.

Erst mit der Feststellung einer Berufs­unfähig­keit des HP's enden nach kurzer Übergangszeit von ca. 3 Monaten die Leistungen und dann sollte spätestens eine Berufs­unfähig­keitsrente den finanziellen Ausgleich sichern. Da die staatliche Rentenversicherung hierfür nicht mehr aufkommt für alle ab dem 01. 01.1961 Geborenen, ist daher diese Absicherung der Berufs­unfähig­keit ab mind. 50 % Unfähigkeit, feststellbar durch einen Arzt, eine Muss-Absicherung für Jeden.

2. b) Das Berufs­unfähig­keits-Risiko für den Heilpraktiker

Jeder vierte Berufstätige in Deutschland wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig ! Für Heilpraktiker ist dies schwer einzuschätzen. Ein klassisch arbeitender Homöopath wird unter Umständen sogar noch „aus einem Rollstuhl heraus“ Anamnesen erheben können, allerdings nur wenn seine Sinnesorgane noch intakt sind. Ein Chiropraktiker benötigt wohl zwei gesunde Hände, ein Akupunkteur ruhige, gesunde Finger.

Wann also ist ein HP zu mindestens 25% oder 50% berufsunfähig, wie dies Ärzte im Sinne der Versicherungs-bedingungen nach Untersuchungen festzustellen haben?

Die größten Gefahren stellen wohl noch immer Sinneseinschränkungen (Sehen, Hören, Sprechen, Riechen, Schmecken, Tasten) z.B. nach Verkehrsunfällen oder bei Querschnittslähmungen dar. Wenn der HP nach geltendem Sozialrecht vor seiner jetzigen Berufsausübung nicht mindestens 60 Pflichtbeiträge an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger (BfA, LVA) bezahlt hat und nach dem 01.01.1961 geboren wurde (wohl die meisten), erhält er keinerlei staatliche Berufs­unfähig­keitsleistung mehr.

Für alle ab 01.01.1961 Geborenen gibt es keine BU-Rente mehr vom Staat ! Berufs­unfähig­keit ist für sie seit dem 01.01.2000 aus dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen.

Von daher ist eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung allemal ein Muss. Lassen Sie sich auch hier Vergleichsangebote der Anbietergesellschaften mit den besten Bedingungen (z.B. 5-Sterne-Ratings von Standard & Poors, Franke & Bornemann, Morgen & Morgen) von Ihrem Ver­sicherungs­makler erstellen.

Sie werden enorme Leistungs- und Prämienunterschiede bei gleichen Summenleistungen feststellen.

So sollten unbedingt folgende wichtigste Bedingungen im BU-Angebot erfüllt sein: 

  1. Genereller Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit in andere berufliche Tätigkeiten.
  2. Verzicht auf das Recht zur Kündigung und Beitragserhöhung nach durch die Gesellschaft.
  3. Leistung ab Beginn der Berufs­unfähig­keit, 6-monatige Arbeitsunfähigkeit sollte als BU-Beantragung gelten.
  4. Keine Arztanordnungsklausel z.B. für evt. OP´s zur Gesundheitsverbesserung.
  5. Keine Verpflichtung zur Umschulung, keine Meldepflicht und – frist für BU-Leistungsfall.
  6. Weltweiter BU-Schutz ohne zeitliche Begrenzung.
  7. Jährliche BU-Rentensteigerung im Leistungsfall.
  8. Ausreichende finanzielle Wiedereingliederungshilfe bei Reaktivierung.
  9. Voller Versicherungsschutz bei Ausscheiden aus dem Beruf (z.B. Mutterschutz, Erziehungsurlaub etc.
  10. Und einiges mehr... Fragen Sie hier unbedingt nach schriftlich gesicherten Aussagen der Gesellschaft.

2. c) Unfallrisiko und Absicherung

Die meisten Unfälle passieren statistisch in der Freizeit bzw. zu Hause. Der tatsächliche Schädigungsgrad liegt größtenteils nur bei 2 bis 18% nach der Gliedertaxe (offizielle Prozentwerteinteilung der Glieder- und Sinnesorgane des menschlichen Körpers). Dies bedeutet, dass die Versicherungssummen oft zu niedrig abgeschlossen wurden. Die Gliedertaxe sollte durch Besondere Versicherungsbedingungen möglichst kostenfrei erhöht sein, damit z.B. der Verlust oder die Steifheit eines Zeigefingers (offiziell: Gebrauchsunfähigkeit) nicht nur mit 10%, sondern z.B. mit 60 % bewertet

Das sind bei einer Versicherungssumme von € 160.000,- mit 350 % Progression schon mal € 240.000,- Leistungsauszahlung, statt nur € 28.800,-.                   ©opyright by UFD 07.18

Bei größeren Unfällen, wie Querschnittslähmungen, Verluste von Arm oder Bein, macht sich die eben genannte Progression bezahlt, bei der ab 26% Schädigungsgrad die Leistung bis zum gewählten 2,25-, 3,5-oder 5-fachen der gewählten Versicherungssumme progressiv ansteigt.

Bei sehr guten Produktangeboten sind auch Infektions- und Impfschäden, Lebensmittelvergiftungen, Vergiftungen durch Gase und Dämpfe, Kurkostenbeihilfe und vieles mehr mitversichert.

Die Beiträge differieren bei den Versicherungen bis zu 150% bei gleicher Leistung. Ihr Makler ist nun wiederum gefragt und kann für Sie erhebliche Leistungsverbesserungen und Einsparungen bringen.

Über alle Versicherungen, Alters­vorsorge und Geldanlagen, werde ich Sie als Ihr Ver­sicherungs­makler sicher gerne beraten und Ihnen gute Angebote vermitteln können.

Ich plane mit Ihnen langfristig im Zusammenhang mit Ihren Lebenszielen, um Ihnen mit Sicherheit einen angenehmen Ruhestand mit ausreichender finanzieller Versorgung zu ermöglichen.

Lassen Sie sich dabei provisionsfreie Nettotarife von Ihrem Makler und Honorarberater anbieten, die bis zu 85 % Mehrertrag als Renten- oder Kapitalauszahlungen bringen.

Wir haben sehr viele Heilpraktiker, Tierheilpraktiker, Heilnebenberufler und Ärzte bundesweit versichert. Dazu bieten wir auch eine Onlineberatung und einen Rundumservice an. Rufen Sie uns einfach an: 0761/382011

Ich wünsche Ihnen, liebe Leserin und Leser, und allen unseren zukünftigen und bestehenden Kunden viel Freude und Erfolg in Ihrer Heilkunst.

Ihr

Michael Letsch

Geschäftsinhaber der

Unabhängige FinanzDienste Letsch, Ver­sicherungs­makler & Honorarberatung/-vermittlung

                                                                   Kartäuserstraße 49, D-79102 Freiburg i.Br.

 Fon: 0761 - 382011, Email: info@ufd-online.de   Web: https://www.ufd-online.de

 

Kurzvita:

Studium der Volkswirtschaft, Germanistik, Geschichte und Politik, 2. Staatsexamen "Assessor des Lehramts", Indien- und Asienreisen, Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK), Fachwirt für Finanzberatung (IHK) und Dipl. Vermögensmanager (DIA), in den 80er Jahren Ausbildung zum Heilpraktiker wegen der heute noch geliebten Klassische Homöopathie, seit 1989 selbständig als Ver­sicherungs­makler, seit 2006 auch als Honorarberater für provisionsfreie Honorar-Nettotarife ohne Provisionen und versteckte Kosten.

Hobbys: Klassische Homöopathie, Yoga, Meditation, Lesen, Schach.  ©opyright by UFD 07.18

 


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