Die optimale Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Pferdehaftpflicht-Versicherung wird noch wichtiger
Zu den speziellen Haftpflichtversicherungen, die nicht für alle Bürger, aber für manchen Verbraucher sehr sinnvoll sein können, gehören unter anderem auch die Tierhaftpflichtversicherungen. Neben der Hundehalter-Haftpflicht ist es die Pferdehaftpflicht-Versicherung, die nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes jetzt noch wichtiger werden dürfte.In einem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall verklagte eine Frau auf den Inhaber eines Pferdes auf die Summe von 20.000 Euro, weil sie sich bei einem Reitversuch auf dessen Pferd verletzt hatte. Das Kuriose an dem Fall war, dass die "Reitstunde" ohne Zustimmung und Kenntnis des Pferdebesitzer stattgefunden hatte, sodass es sich bei der Frau im Prinzip um eine unberechtigte Reiterin handelte. Dennoch entschied der BGH in seinem Urteil (Aktenzeichen: VI ZR 13/12), dass Pferdehalter grundsätzlich auch dann schadenersatzpflichtig sind, falls eine unberechtigte Person einen Ritt oder Reitversuch unternimmt.Der BGH sprach in diesem Fall von der sogenannten verschuldensunabhängigen Haftung, die vor allem daraus resultiert, dass das Pferd als solches bereits eine besondere Gefahr darstellt. Nur unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Reiter einen Ritt unternimmt, obwohl das Pferd beispielsweise wissentlich noch nicht zugeritten ist oder sonstige offensichtliche Mängel vorhanden sind, würde diese Regelung nicht greifen. Falls Sie ein Pferd besitzen, sollten sich unabhängig beraten lassen, welche Pferdehaftpflicht-Versicherung die beste Lösung für Sie ist.