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Wildunfall - Versicherung reguliert nicht jeden Schaden

Wildunfall - Versicherung reguliert nicht jeden Schaden

Insbesondere jetzt im Herbst, wo es abends früher dunkel wird, ereignen sich wieder vermehrt Wildunfälle. Als Autofahrer hat man oftmals keine Chance, dem über die Fahrbahn laufenden Tier auszuweichen und einen Zusammenstoß zu vermeiden. In den meisten Fällen reguliert die Teilkaskoversicherung Schäden, die durch den Zusammenstoß am Fahrzeug des Versicherten entstehen.

Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass die Versicherung keineswegs jeden Schaden reguliert, der durch einen Aufprall mit einem auf die Fahrbahn laufenden Tier oder einem bereits liegenden toten Wildtier verursacht wird. Es kommt nämlich entscheidend darauf an, um welche Art von Tier es sich gehandelt hat. In erster Linie kommt die Teilkaskoversicherung für solche Schäden auf, die von einem Wildtier verursacht werden. In diesen Bereich fallen in erster Linie Rehe, Hirsche, Dachse und weiteres Haarwild.

Ein relativ strittiger Fall ist hingegen, wenn das Tier nicht über die Straße läuft, sondern bereits tot auf der Fahrbahn liegt. Hier urteilen die Gerichte teilweise unterschiedlich, sodass die Versicherer einen derartigen Schaden nicht immer übernehmen, falls ein Autofahrer ein auf der Straße liegendes Tier überfährt. Das Oberlandesgericht München kam beispielsweise zu deren Urteil, dass ein auf der Fahrbahn liegendes totes Tier keine typische Wildgefahr darstellen würde (Az. 10 U 4630/85). Demgegenüber war das Landgericht Stuttgart der Meinung, dass der Versicherer auch bei einem auf der Fahrbahn liegenden Tier die Pflicht hat, den Schaden zu übernehmen (Az. 5 S 244/06)



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