Mitte Oktober 2014 sah ein ICE-Lokführer zwei Hunde auf der Bahnstrecke zwischen Ahlen und Hamm auf den Gleisen rennen. Zwar machte er sofort eine Vollbremsung, aber bis der Zug zum Stehen kam, waren beide Hunde, ein Schäferhund und eine Dogge vom IC erfasst und tödlich überrollt. Ein 62-jähriger Mann, der als Fremdhüter im Auftrag des Hundehalters die beiden Hunde spazieren führte, erlitt einen Schock und mußte sofort ärztlich behandelt werden.
Wie die eingeschaltete Bundespolizei mitteilte, waren beide Hund nicht angeleint, und deswegen wird nun gegen den Hundehalter wegen "gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" ermittelt. Neben dem bedauerlichen Tod der beiden Hunde sind die finanziellen Folgen dabei tragisch, vielleicht sogar existenzbedrohend:
Aufgrund des Unfalls mußte die Deutsche Bahn den gesamten Streckenabschnitt für über eine halbe Stunde komplett sperren, worauf es bei zwölf weiteren Zügen zu Verspätungen kam. Eine Bußgeldzahlung für den Hundehalter aufgrund einer Ordnungswidrigkeit sei zu erwarten, so ein Sprecher der Bundespolizei.
Außerdem werden Schadensersatzklagen gegen den Hundehalter erwartet, sowohl von vielen Reisegästen, die aufgrund des Vollbremsungs-Unfall einen Schaden erlitten haben, als auch von seiten der Deutschen Bundesbahn.
Da jeder Hundehalter in Deutschland gesetzlich haftet für alle Schäden, die sein Tier anderen Personen oder Sachen zufügt, und es dabei egal ist, ob er dabei anwesend war oder nicht, ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung zwar in einigen Bundesländern, wie Berlin, Hamburg und Schsen-anhalt schon Pflicht, sollte jedoch auch ein unbedingtes MUSS für alle Hundehalter sein. Leider sind noch immer fast die Hälfte aller Hundehalter nicht versichert (> Forderungsausfall).