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Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherung

Die Kaskoversicherungen

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.


Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.

Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.

Die KFZ-Tarifleistungen in der Übersicht:

Diese Kraftfahrzeug-Risiken in der Übersicht sind versicherbar, Unabhängige FinanzDienste Letsch, Freiburg, 0761382011


Brauche ich ein Vollkaskoversicherung für mein Auto ?

Brauche ich wirklich eine Vollkaskoversicherung für mein Auto und wenn ja, was kostet das, Unabhängige FinanzDienste Letsch, Freiburg, HOTLINE 0761382011


KFZ-Schadensrechner:

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Blechschaden selbst zahlen?

Blechschaden selbst zahlen?

Auf überfüllten Straßen und engen Parkplätzen sind Blechschäden häufig. Bei kleineren Unfällen ohne Per­sonenschaden kommt die Polizei oft gar nicht mehr, etwa wenn man beim Ausparken ein benachbartes Fahrzeug touchiert hat. In diesem Fall sollte man den Europäischen Unfallbericht nutzen, der wichtige für die Schadenregulierung nötige Fragen erfasst. Ein Vordruck wird vom Versicherer zusammen mit d...mehr ]


Grüne Karte hilft beim Auslandsunfall

Grüne Karte hilft beim Auslandsunfall

Wer jenseits deutscher Grenzen mit dem Auto unterwegs ist, sollte unbedingt seine Grüne Versicherungskarte dabei haben. Die Grüne Karte ist zwar innerhalb der Europäischen Union und vielen anderen Ländern nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben - bei einem Unfall kann sie die Schadensabwicklung aber wesentlich erleichtern. Erfahrungen zeigen außerdem, dass die Grüne Versicherungskarte in manchen Länd...mehr ]


Wildunfall - Versicherung reguliert nicht jeden Schaden

Wildunfall - Versicherung reguliert nicht jeden Schaden

Insbesondere jetzt im Herbst, wo es abends früher dunkel wird, ereignen sich wieder vermehrt Wildunfälle. Als Autofahrer hat man oftmals keine Chance, dem über die Fahrbahn laufenden Tier auszuweichen und einen Zusammenstoß zu vermeiden. In den meisten Fällen reguliert die Teilkaskoversicherung Schäden, die durch den Zusammenstoß am Fahrzeug des Versicherten entstehen. Es ist allerdings wichtig z...mehr ]


Vorsicht beim Verleih des eigenen Fahrzeuges

Vorsicht beim Verleih des eigenen Fahrzeuges

Wer sein Auto über die Kfz-Haft­pflichtversicherung und zusätzlich über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert hat, der kann normalerweise den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen, unabhängig davon, welcher Fahrer einen eventuellen Unfall verursacht hat. Allerdings ist zu beachten, dass bei vielen Versicherungen der Fahrerkreis vertraglich eingeschränkt ist.Die Anzahl der Fahrer ist ein...mehr ]


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